Wer ist die EnAW?
Wem gehört die EnAW?
Wie finanziert sich die EnAW?
Wie arbeitet die EnAW?
Welche Dienstleistungen bietet die EnAW?
Welche Produkte bietet die EnAW?
Hat die EnAW Aussendienstmitarbeitende, die mich bezüglich Teilnahme beraten können?
Wird sich die rechtliche Grundlage für die Arbeit der EnAW verändern?
Sind 2000 Unternehmen, die der EnAW angeschlossen sind, nicht immer noch zu wenig? Wohin zeigt die Entwicklung?
Warum sollen sich Unternehmen bei der EnAW engagieren?
Was genau bedeutet „Befreiung von der CO2-Abgabe“ und für wen lohnt sich das?
Hat die Teilnahme einen positiven Effekt auf das Image?
Sind Klimaschutzmassnahmen für die Unternehmen finanziell rentabel?
Was unterscheidet das Angebot der EnAW von anderen?
Brauche ich mit dem Kanton als Grossverbraucher noch eine separate Zielvereinbarung?
Was kostet eine Teilnahme bei der EnAW?
Welchen Aufwand hat das Unternehmen ausserdem?
Wer profitiert und wer bezahlt im System der CO2-Abgabe? Wer nimmt die Abgabe ein und wer verteilt das Geld wie?
Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um am Angebot der EnAW teilnehmen zu können?
Was sind Emissionsrechte und wer erhält sie?
Was ist der Unterschied zwischen Emissionsrechten und Emissionszertifikaten?
Können auch EnAW-Teilnehmer ohne Verpflichtung / ohne Emissionsrechte zusätzliche Einsparungen verkaufen?
Ich habe bisher an keiner Ausschreibung der Stiftung Klimarappen teilgenommen, kann ich ihr trotzdem noch Zertifikate verkaufen?
Kann ich als EnAW-Teilnehmer vom Gebäudeprogramm der Kantone profizieren?
Was sind wettbewerbliche Ausschreibungen und wie kann ich daran teilnehmen?
Bei weiteren Fragen zur EnAW kontaktieren Sie uns.
Ein Verzeichnis von anderen Institutionen, die im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz tätig sind finden Sie hier.
Die EnAW ist eine private Dienstleistungsorganisation der Wirtschaft. Sie berät und unterstützt Unternehmen jeglicher Art (Grösse und Branchen) bei der Umsetzung wirtschaftlicher Klimaschutz- und Energieeffizienzmassnahmen. Die EnAW ist Partner des Bundes (Public-Private-Partnership)bei der Umsetzung des CO2-Gesetzes oder kantonaler Energiegesetze. Heute zählt die EnAW fast 2000 Unternehmen, die ihre CO2- und Energiesparmassnahmen über die EnAW-Modelle abwickeln. Gegründet wurde die EnAW im Jahr 1999 von den bedeutendsten Verbänden der Schweizer Wirtschaft.
Die EnAW ist ein Verein und gehört seinen Mitgliedern. Die Mitglieder sind die Trägerorganisationen. Mehr Informationen zur Organisation der EnAW finden Sie hier.
Die EnAW finanziert sich primär über die Beiträge der teilnehmenden Unternehmen. Zudem erhält sie durch den vereinbarten Leistungsauftrag mit dem Bund einen Beitrag der öffentlichen Hand (Energieschweiz). Die EnAW arbeitet nicht gewinnorientiert.
Die EnAW ist eine schlanke und effiziente Organisation, die bedarfsgerecht und auf Mandatsbasis mit fachkundigen und erfahrenen Energieberatern zusammenarbeitet. Wir pflegen langjährige Beziehungen zu unseren Energieberatern/Moderatoren und einen regelmässigen Know-how-Austausch.
Die EnAW berät und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des CO2-Gesetzes und der kantonalen Energiegesetze. Damit werden für die Unternehmen die Voraussetzungen geschaffen, um sich von der CO2-Lenkungsabgabe befreien zu lassen oder kantonale Energiegesetze zu erfüllen (Grossverbraucherartikel). Die Unternehmen profitieren vom langjährigen Know-how der EnAW-Energieberater bei der Umsetzung der für den Betrieb stets individuellen und rentablen Klimaschutzmassnahmen.
Das Produktangebot umfasst spezifische Modelle für die Anforderungen in grösseren, energieintensiven Betrieben (jährliche Energiekosten über Fr. 1 000 000.-) einerseits und für KMU (jährliche Energiekosten unter Fr. 1 000 000.-) andererseits. Jedes Modell enthält einfach und stufengerecht alle wesentlichen Elemente eines Energiemanagementsystems: Die fachkundigen Energieberater der EnAW erarbeiten mit dem Unternehmen eine spezifische Zielvereinbarung bzw. eine Verpflichtung zur Reduktion der CO2-Emmissionen und Steigerung der Energieeffizienz, sie begleiten das Unternehmen bei der Umsetzung der für die Erreichung der Zielvereinbarung notwendigen Massnahmen und führen ein jährliches Monitoring. Das Monitoring dient der Kontrolle, ob das Unternehmen die vereinbarten Ziele erreicht hat. Über den ganzen Prozess profitiert das Unternehmen von zusätzlichem Know-how auch durch die Zusammenarbeit und den Austausch mit anderen Firmen.
Leider nein. Aus Kostengründen halten wir unsere Organisation so schlank wie möglich. Deshalb müssen wir Sie bitten, sich im Internet zu informieren oder uns anzurufen, wenn etwas nicht klar wird. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch auf dem Korrespondenzweg.
Derzeit befindet sich das für die Arbeit der EnAW grundlegende CO2-Gesetz in Revision und wird von den Eidgenössischen Räten diskutiert. Die heutigen Mechanismen im Brennstoffbereich scheinen derzeit jedoch unbestritten. Freiwillige Massnahmen sollen weiterhin durchgeführt werden können und Unternehmen können sich über eine Verpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen von der CO2-Abgabe befreien lassen.
Die knapp 2000 Unternehmen, die sich bei EnAW engagieren, repräsentieren rund 40 % der Brennstoffemissionen der Wirtschaft. Die meisten grossen, energieintensiven Unternehmen nehmen am Energie-Modell der EnAW teil. Ein grosses Potenzial für wirtschaftlichen Klimaschutz gibt es bei kleinen und mittelgrossen Unternehmen. Extra auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet hat die EnAW das KMU-Modell entwickelt, das derzeit den grössten Teilnehmerzuwachs hat. Weitere Informationen hierzu unter: www.kmu-modell.ch
Unternehmen sparen Energie und Energiekosten dank dem Erkennen und Umsetzen von wirtschaftlichen Effizienzmassnahmen. Sie erhalten ausserdem die Möglichkeit, sich von der CO2-Lenkungsabgabe befreien zu lassen. Verschiedene Elektrizitätswerke, die Klimastiftung und die Zürcher Kantonalbank fördern Unternehmen mit freiwilligen Zielvereinbarungen durch finanzielle Vergünstigungen. In Kantonen mit entsprechendem Energiegesetz wird die Zielvereinbarung zur Erfüllung des Grossverbraucherartikels anerkannt, was administrativen Aufwand für die Unternehmen einspart. Firmen, die sich mit einer Zielvereinbarung von der Lenkungsabgabe befreien lassen, müssen sich verpflichten, die ermittelten, vom Bund auditierten Ziele bis Ende 2012 zu erreichen. Sollten sie das wider Erwarten nicht aus eigener Kraft schaffen, müssen sie die fehlenden CO2-Emissionsrechte zukaufen.
Befreiung heisst, dass ein Unternehmen die effektiv bezahlten CO2-Lenkungsabgaben zurückerhält. Dagegen erhielte es dann die nach AHV Lohnsumme ausbezahlte Rückverteilung (derzeit Fr. 130.-/100‘000.- AHV Lohnsumme) nicht mehr. Ob sich das lohnt, kann entweder im Abgabenrechner des Bundes ausgerechnet werden oder ist auch im Kosten/Nutzen-Rechner des KMU-Modells ersichtlich (www.enaw-kmu.ch). Für KMU ist die Befreiung von der CO2-Abgabe in der Regel nicht sinnvoll, ausser in einigen typischen energieintensiven (fossilen) Branchen wie Gärtnereien mit beheizten Gewächshäusern, Grastrockner, Carrossiers, Käsereien, Geflügelzüchter etc.
Die EnAW zeichnet das Klimaschutzengagement der Unternehmen mit dem Zertifikat ‚CO2-reduziert’ aus, wenn die Massnahmen dazu geführt haben, dass die Zielvereinbarung umgesetzt wird. Darüber hinaus orientiert die EnAW andere Teilnehmer und die Öffentlichkeit über Leistungen und Projekte einzelner Firmen u.a. über die Publikation EnAW Konkret.
Die EnAW verfolgt konsequent den Ansatz, dass nur wirtschaftliche Klimaschutzmassnahmen umgesetzt werden. Der Return on Investment für die Unternehmen beträgt im Durchschnitt 3 bis 5 Jahre. Ferner reduzieren sich für die Unternehmen die Energiekosten nachhaltig und Unternehmen, deren CO2-Reduktionen höher sind, als in der EnAW-Zielvereinbarung fixiert, können diese Überschüsse ausserdem verkaufen.
Die EnAW bedient hauptsächlich Industrie, Dienstleister und das Gewerbe, aber auch öffentliche Einrichtungen. Sie identifiziert alle wirtschaftlichen Massnahmen, sowohl die Nichtinvestiven wie auch die Investitionsmassnahmen und macht mit den Unternehmen eine Zielvereinbarung mit jährlichem Monitoring. Durch die langjährige Zusammenarbeit entsteht ein Energiemanagement, welches die Eigendynamik in den Unternehmen verstärkt. Dabei unterstützt auch die Bildung von Gruppen, in denen Know-How ausgetauscht wird.
Grossverbraucherartikel haben einige Kantone im Energiegesetz auf Grundlage MuKEn eingeführt. Es geht um Unternehmen, die mehr als 0.5 GWh Strom und mehr als 5 GWh thermisch Energie benötigen. Mit einer EnAW Zielvereinbarung, formuliert als „Universalzielvereinbarung“, gelten die Bestimmungen des Grossverbraucherartikels als erfüllt. Ohne Zielvereinbarung müssen Firmen andere Ziel- und Umsetzungsmechanismen nachweisen oder eine Energieverbrauchsanalyse EVA durchführen.
Der Jahresbeitrag ist abgestuft nach der Grösse des Unternehmens. Die Bemessungsgrundlage sind die jährlichen Energiekosten. Der Minimalbeitrag liegt im KMU-Modell (jährliche Energiekosten liegen unter Fr. 1 000 000.-) bei Fr. 520.- der Höchstbeitrag bei Fr. 3 050.- (im ersten Jahr 40 % mehr). Unternehmen die dem Energie-Modell angeschlossen sind und deren jährliche Energiekosten zwischen Fr. 1 000 000.- und Fr. 2 500 000.- liegen, leisten einen Beitrag von Fr. 6 000.- sowie zusätzlich eine einmalige Eintrittsgebühr. Diese Beiträge decken sämtliche Leistungen der EnAW ab – Erarbeitung der Zielvereinbarung, persönliche Beratung/Betreuung durch EnAW-Energieexperten, Monitoring, Bericht an den Bund etc. Die MWST wird zusätzlich erhoben.
Die Unternehmen bringen Eigenleistungen in Form von Arbeitsstunden ein. Diese bewegen sich erfahrungsgemäss in der Grössenordnung der Teilnehmerbeiträge. Diese Zeit wird benötigt für die Datenerhebung, die Erarbeitung und Aushandlung von Zielen, der Teilnahme am Prozess, 2 bis 4 Gruppensitzungen pro Jahr, Daten für das jährliche Monitoring bereitstellen und eingeben, Massnahmenumsetzung, Rückforderung der CO2-Abgaben.
Das hängt ab von der Höhe der Abgabe, den Rückverteilungsdetails und der Anzahl Unternehmensgruppen, die sich von der Abgabe befreien lassen können (Abgabenaufkommen). Die Abgabe wird bei der Einfuhr von fossilen Energien an der Grenze erhoben (Oberzolldirektion). Die Rückverteilung des Geldes erfolgt in der Wirtschaft nach AHV-Lohnsumme, bei Privaten pro Kopf.
Jedes interessierte Unternehmen kann die Dienstleistungen der EnAW in Anspruch nehmen. Es gibt keine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Kontaktaufnahme ist einfach. Für KMU: Mail an kmu-modell(at)enaw.ch oder telefonisch unter der Nummer 044 404 80 31. Für Unternehmen mit grösserem Energieverbrauch: Kontaktieren Sie uns hier.
Unternehmen, die sich in der Schweiz von der CO2-Abgabe befreien lassen möchten, müssen sich auf Grundlage einer Zielvereinbarung für die Reduktion einer bestimmten CO2-Emissionsmenge verpflichten. Im Umfang dieser Verpflichtung erhalten die Unternehmen jährlich entsprechende Emissionsrechte zugeteilt. Jedes Unternehmen hat ein Betreiberkonto im nationalen Emissionshandelsregister. Entsprechend der effektiven Emissionsfrachten müssen Firmen ihre Emissionsrechte entwerten. Haben sie zu viel oder zu wenig Emissionsrechte, können sie diese innerhalb der Schweiz frei handeln (Handelsplattform der Berner Kantonalbank).
Emissionsrechte werden vom Bund an berechtigte Unternehmen auf der Basis ihrer Verpflichtungen zugeteilt. Sie können von Betreibern eines Kontos im Nationalen Emissionshandelsregister in unbegrenzter Menge ge- und verkauft werden. Emissionszertifikate sind ausländische Emissionsgutschriften (z.B. aus Projekten mit Ländern der dritten Welt: Certified Emission Reduction (CER) oder aus gemeinsamen Projekten mit entwickelten Ländern: Emission Reduction Unit ERU aus Joint-Implementation Projekten). Emissionszertifikate dürfen in begrenztem Umfang (8 % des Frachtziels) zugekauft werden, um damit allfällige fehlende Emissionsrechte zu kompensieren.
Unternehmen können freiwillig generierte CO2-Reduktionen, die über die EnAW-Verpflichtungen hinausgehen verwerten. Dabei handelt es sich nicht um Zertifikate, sondern um Resultate aus dem EnAW-Monitoringsystem, die auf den Wirkungen der Massnahmen und den vereinbarten Zielen bei den Brennstoffemissionen basieren. Diese so genannten „Übererfüllungen“, die über die vereinbarten Ziele der Brennstoffemissionen hinausgehen, können der Stiftung Klimarappen verkauft werden. Die Stiftung Klimarappen rechnet diese CO2-Einsparungen als Inlandmassnahmen zur Kompensation der Treibstoffemissionen an. Hierzu berechtigt sind alle Unternehmen, die vor dem 1. November 2006 EnAW-Mitglied waren und die über eine vom Bund auditierte Zielvereinbarung verfügen. In den Jahren 2008 und 2009 hat die Stiftung Klimarappen in Auktionen solche CO2-Überfüllungen ersteigert.
Sofern Sie über nicht gebrauchte Emissionsrechte verfügen, können diese an der Handelsplattform der Berner Börse angeboten werden. Emissionen, die durch ein Unterschreiten der freiwillig vereinbarten Ziele entstehen und deren Abnahme nicht durch die Stiftung Klimarappen zugesichert worden ist, können derzeit nicht mehr verkauft werden. Zu einem späteren Zeitpunkt (2011 oder 2012) kann die Stiftung Klimarappen aber eine zusätzliche Auktion durchführen.
Der Abschluss einer freiwilligen Zielvereinbarung schliesst die Teilnahme am Gebäudeprogramm der Kantone nicht aus. Doppelsubventionen werden aber verhindert. Das heisst, Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind oder mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen haben, sind nicht förderberechtigt im Gebäudeprogramm der Kantone.
Wettbewerbliche Ausschreibungen sind Förderinstrumente im Elektrizitätsbereich, mit denen diejenigen Stromeffizienzmassnahmen finanziell unterstützt werden, die sich im Rahmen eines geregelten Ausschreibeverfahrens mit dem besten Kosten-Wirkungsverhältnis auszeichnen. Die Detailinformationen sowie die Formulare zur Projekteingabe finden Sie auf www.proKilowatt.ch. Die Ausschreibung für das Jahr 2010 ist bereits beendet. Eine nächste Ausschreibung erfolgt 2011.