Synergien nutzenDas Energiegesetz weist den Kantonen die Aufgabe zu, günstige Rahmenbedingungen für die sparsame und rationelle Energienutzung sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere im Gebäudebereich zu schaffen (EnG Art. 9). Für den Vollzug der Energiepolitik arbeiten Bund und Kantone mit den Organisationen der Wirtschaft zusammen (EnG Art. 17). Durch die Partnerschaft zwischen der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und den Kantonen können Synergien genutzt werden.
Seit 2008 gelten die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren. Diese sehen vor, dass Energie-Grossverbraucher durch die zuständige Behörde verpflichtet werden können, ihren Energieverbrauch zu analysieren und Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren (MuKEn 2008 Art. 1.28). Die EnAW unterstützt die Kantone beim Vollzug. Mit der Möglichkeit, eine Universalzielvereinbarung abzuschliessen, stellt die EnAW sicher, dass sowohl die eidgenössischen wie auch die kantonalen Energievorschriften durch eine einzige Vereinbarung abgedeckt sind. Unternehmen mit einer rechtsgültigen Universalzielvereinbarung der EnAW erfüllen die Grossverbraucherartikel der kantonalen Energiegesetze und sind so von bestimmten energietechnischen Vorschriften entbunden. Die Partnerschaft bringt den Unternehmen weniger administrativen Aufwand, die Vorteile eines einzelnen Ansprechpartners und ein einfacheres Reporting.
Sofern die Kantone den ansässigen KMU-Unternehmen eine Effizienzberatung anbieten möchten, können sie auch hierfür auf Unterstützung der EnAW zählen. So bietet die EnAW an, das extra auf die Bedürfnisse für kleine und mittlere Unternehmen jeglicher Art zugeschnittene KMU-Modell gemeinsam mit den Kantonen einzusetzen und dessen Wirkung zu messen.