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Teilnahme am EU-Emissionshandel muss freiwillig bleiben

16.12.2009, Europa, Umweltpolitik
Das heu­te vom Bundesrat beschlossene Verhandlungs­mandat zum An­schluss an den EU-Handel mit CO2-Emissi­ons­zertifika­ten ist ein Schritt in die richtige Rich­tung. Da die EU-in­ternen Regeln noch weitgehend unbekannt sind, soll es den Un­ternehmen überlas­sen wer­den, sich diesem Sys­tem zu un­ter­stel­len. Der zwin­gen­de An­schluss der Schwei­zer Luftfahrt ohne dabei Gegenleis­tun­gen der EU einzufordern, kommt ei­ner Bank­rott­erklärung des bilate­ra­len Wegs gleich.

Seitens der Wirt­schaft wurde das heu­te beschlossene Mandat be­reits seit meh­re­ren Jah­ren erwartet. Ur­sprüngl­ich hätte die Schweiz schon seit 2008 am EU-Emissi­ons­handelssys­tem ETS an­ge­schlos­sen sein müs­sen. Dass der Bundesrat dieses Ziel nun per 2013 anpeilt, ist zu begrüs­sen. Sorgen be­rei­ten der Wirt­schaft die Umsetzungs­modalitä­ten, wel­che frühes­tens 2010 geklärt wer­den. Die­se „Blackbox“ wird auch von den EU-Indus­triever­bän­den scharf kri­tisiert. Meh­re­re Mil­lionen von EU-Arbeits­plät­zen sind durch die Abwande­rung in Län­der be­droht, in denen kei­ne ver­gleichba­ren Vorschrif­ten herr­schen.

Mangelhafte Ent­scheidungs­grundla­ge

Störend ist vor al­lem die Tatsa­che, dass der Bundesrat ei­ne mangelhafte Studie als Basis für sei­nen Beschluss genommen hat. Das ETS fällt für die betroffenen Un­ternehmen nur de­shalb so günstig aus, weil die heutige Praxis der Befreiung von der CO2-Abgabe aus­geblendet wird. Tatsa­che ist, dass für die meis­ten Un­ternehmen der Weg über die En­ergie-Agentur der Wirt­schaft wesentlich kostengünsti­ger und effizien­ter ist als das ETS. economie­suisse fordert, dass in den Verhandlun­gen mit der EU ein Opt-in aus­gehandelt wird, das die Ent­scheidung bei den be­tref­fen­den Un­ternehmen belässt, am ETS teilzu­nehmen oder am bewähr­ten Modell der Befreiung von der CO2-Abgabe festzuhal­ten. Ei­ne Schlecht­er­stellung der Un­ternehmen, die be­reits weiter­gehen­de Redukti­ons­massnah­men umgesetzt ha­ben, muss vermieden wer­den. Schliesslich muss auch hin­terfragt wer­den, ob der An­schluss des Luftverkehrs nicht mit Gegenleis­tun­gen der EU aus­gehandelt wer­den kann. Die Schweiz könnte sich dadurch viele Ver­bes­serun­gen im Umgang mit den EU-Nach­barn einhandeln.

 

 
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