Grundvoraussetzung
Die freiwillige Zielvereinbarung ist die Grundlage für weitere Vereinbarungen. Die Ermittlung der Effizienz- und Reduktionsziele basiert auf technisch und wirtschaftlich realisierbaren Potenzialen sowie auf Kennwerten. Die Ausarbeitung der Zielvereinbarung erfolgt in drei Schritten.
1. Standardisierte Datenaufnahme
Erfasst werden:
- Energieverbrauch nach Energieträger im Ausgangsjahr
- betriebliche Daten wie z.B. Energiebezugsfläche oder Produktionsmenge
- bisherige Aktivitäten bezüglich Energieeinsparung
- Abgrenzung des Unternehmens (Perimeter der Zielvereinbarung)
2. Beurteilung des Potenzials
Auf Basis dieser Daten wird das Potenzial möglicher Einsparungen von Energie und CO2-Emissionen beurteilt. Über das gut etablierte Checkup-Tool der EnAW werden die konkreten Massnahmen identifiziert und die besten zur Umsetzung vorgeschlagen.
3. Bestimmung des Zielwertes
Abschliessend erfolgt die Zielwertbestimmung. Relevant dafür ist die Prognose, wie hoch der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen sein werden, wenn das Unternehmen die wirtschaftlichen Massnahmen umsetzt. Basierend auf dieser prognostizierten Massnahmenwirkung und den Wachstumsabsichten des Unternehmens werden die Energie- und CO2-Einsparziele in der Zielvereinbarung festgelegt.
Bei der freiwilligen Zielvereinbarung steht die Gesamtenergieeffizienz im Vordergrund. Hat ein Unternehmen Verpflichtungsabsichten, werden in erster Linie Ziele zur CO2-Emissionsbegrenzung festgelegt. Eine freiwillige Zielvereinbarung kann jederzeit gekündigt werden. Sie ist aber immer die Grundlage für weitere Vereinbarungsarten. Die Unternehmen müssen dem jährlichen Monitoring nachkommen.
Zielvereinbarungen sind auch Voraussetzung für die Teilnahme an lokalen oder regionalen Effizienzprogrammen. Diese werden partnerschaftlich vor allem mit Energieversorgungsunternehmen aufgebaut und betrieben. Bei Zielerreichung profitieren die Unternehmen von verschiedenen Anreizen wie Massnahmenunterstützung oder Effizienzboni.


